Gesundheit ist unser wertvollstes Gut und die wenigsten rechnen damit, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls einmal nicht mehr ihre berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Statistiken sagen aber etwas anderes: jede*r Fünfte wird im Laufe seines Lebens aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr ihren/seinen Beruf ausüben können. Gerade Beamt*innen auf Widerruf und Beamt*innen auf Probe erhalten in den ersten Dienstjahren bei Dienstunfähigkeit noch nicht einmal die Mindestversorgung durch den Staat. Und auch als Beamt*in auf Lebenszeit genießen Sie nach 5 Jahren lediglich diese Basis-Absicherung, falls Sie einmal dienstunfähig werden.
> Vorteil für ver.di Mitglieder:
Bis zu 5,5 % Beitragsvorteil

Finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit
- Umfassender Schutz nach individuellem Bedarf
Die Vorteile im Überblick:
- Zahlung einer monatlichen Rente bei Dienstunfähigkeit
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Die DBV leistet schnell und unkompliziert bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn
- Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie können nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen werden
- Vielfältige Anpassungsmöglichkeiten und Nachversicherungsgarantien
- Weltweiter Versicherungsschutz

Nutzen Sie den Vorsorge-Check
Berechnen Sie den Vorsorge-Check unseres Partners DBV, um die Näherungswerte für Ihren bereits erworbenen Anspruch auf Ruhegehalt und Ihre Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit zu berechnen. In einem persönlichen Gespräch informieren Sie die Beauftragten des ver.di Mitgliederservice gerne über die Möglichkeiten, um Ihre Versorgung an Ihren persönlichen Bedarf anzugleichen.
> Rechner*
* Mit einem Klick verlassen Sie das Angebot des ver.di Mitgliederservice
Oder kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen unseres Partners direkt:
