
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamt*innen
Finanzieller Schutz
Beamt*innen werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig, und haben daher einen speziellen Bedarf zur Absicherung der Arbeitskraft und ihres Einkommens. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft im Fall der Fälle, die verbleibende Einkommenslücke zu schließen und die finanziellen Folgen abzufedern.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamt*innen
Finanzieller Schutz
Beamt*innen werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig, und haben daher einen speziellen Bedarf zur Absicherung der Arbeitskraft und ihres Einkommens. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft im Fall der Fälle, die verbleibende Einkommenslücke zu schließen und die finanziellen Folgen abzufedern.

Die Vorteile der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung
- Zahlung einer lebenslangen Rente bei Dienstunfähigkeit
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel: die DBV leistet schnell und unkompliziert bei Entlassung oder Versetzung in den (Vor-)Ruhestand durch den Dienstherrn aufgrund Dienstunfähigkeit
- Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Du kannst nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen werden.
- Vielfältige Anpassungsmöglichkeiten und Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Weltweiter Versicherungsschutz im Beruf und in der Freizeit

Im Durchschnitt tritt eine Dienstunfähigkeit bei Frauen mit 46, bei Männern mit 48 Jahren ein, also deutlich vor der Rente. Es müssen also im Schnitt rund 20 Jahre überbrückt werden, in denen das Einkommen fehlt. Außerdem: Gerade bei Dienstanfänger*innen besteht in den ersten fünf Jahren keine staatliche Absicherung.
7 bis 24 Uhr
(gebührenfrei)
0800 3203207
Dein*e
DBV Berater*in
vor Ort
Du hast Dein Berufsleben erst gestartet? Als Beamt*in auf Widerruf oder Beamt*in auf Probe hast Du ganz speziellen Bedarf, da die staatliche Absicherung erst im Laufe der Zeit greift.
Mit der Dienstanfänger*innen-Police der DBV bis Du von Anfang an abgesichert.
Beispiele

Maria (35)
Maria ist Beamtin auf Widerruf. Nach einer Corona-Erkrankung gehört sie zu den Long Covid-Patient*innen und fühlt sich zu schwach für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz als Justiz-Vollzugbeamt*in. Das Problem: Als Beamtin auf Widerruf hat sie keine Ansprüche auf Unterhaltsbeitrag ihres Dienstherrn. Gut, dass Maria, die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV abgeschlossen hat. So hat sie wenigstens keine finanziellen Probleme.

Patrick (52)
Patrick ist Beamter in der Steuerverwaltung. Zuerst erleidet er einen Hörsturz. Er fühlt sich sehr erschöpft und kraftlos. Seine Ärztin diagnostiziert: BurnOut. Wenn er nicht mehr in den Dienst zurückkehren kann, ist er auf sein Vorruhestandsgehalt angewiesen, das von der Anzahl der bis zur Dienstunfähigkeit zurückgelegten Dienstjahre abhängt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung gleicht die finanzielle Einbuße aus.
