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Arbeitnehmer*innen

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Passgenau für Dich

Du bist als Arbeitnehmer*in erfolgreich in Deinem Beruf im Öffentlichen Dienst tätig. Welchen Versicherungsschutz solltest Du regelmäßig überprüfen? Mit unseren Checks geben wir Dir eine erste Empfehlung und Hinweise. Danach ist es möglich, eine kostenfreie Beratung anzufordern.

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Ich habe einem Bekannten was kaputtgemacht und muss den Schaden bezahlen – welche Versicherung brauche ich jetzt?

 

Jede* Bürger*in haftet für Schäden, die anderen Personen schuldhaft oder (grob) fahrlässig zufügt – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das bedeutet für Dich: einer Schadenersatzpflicht musst Du nachkommen und aus Deinen finanziellen Mitteln bezahlen. Genau dann tritt die Privathaftpflicht ein, denn sie übernimmt für Dich die Schadensersatzpflicht und bezahlt den Schaden. Umgekehrt hat die Privathaftpflicht aber auch noch die „Abwehrfunktion“, sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Dich ab (auch „umgekehrter Rechtschutz“ genannt).

Wichtig zu wissen: die Privathaftpflicht umfasst den privaten Bereich und alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder, für beruflich verursachte Schäden benötigst Du die Ergänzung mit der Diensthaftpflichtversicherung      


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Die Schlüssel für meine Dienststelle sind bei Verlust mitversichert – was gilt bei den Schlüsseln für meine Wohnung?
Der Verlust fremder Schlüssel (z.B. Deiner Dienststelle oder auch für Dein Vereinsheim) ist je nach Tarif bis zu 100.000 Euro mitversichert. Auch bei Verlust Deiner Schlüssel zu Deiner Wohnung oder Deinem Haus werden bis zu 2.500 Euro erstattet.

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Meine Ausbildung in der Öffentlichen Verwaltung beginnt – kann ich mich jetzt schon privat krankenversichern?
Nein: Du hast einen Ausbildungsvertrag nach dem „Tarifvertrag Öffentlicher Dienst“ (TVÖD) und bist damit in der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten- Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) pflichtversichert. Selbstverständlich kannst Du vor Beginn Deiner Ausbildung eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) selbst auswählen. Die Leistungen der GKV stellen in der Regel die medizinische Grundversorgung dar, weitere Zusatzleistungen wie in der Privaten Krankenversicherung mit privatärztlicher Behandlung kannst Du aber durch Zusatztarife für die GKV vereinbaren, z.B. für Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus, höhere Zahnersatzleistungen oder ambulante Zusatzleistungen. Wir empfehlen Dir, Dich bereits vor Beginn Deiner Ausbildung ausführlich über die hochwertigen Krankenzusatztarife unseres Partners DBV beraten zu lassen.

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Mein Arbeitgeber haftet für mich. Brauche ich noch eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung? 
 
Wie schnell kann es geschehen, dass Du jemand anderen schädigst und gesetzlich verpflichtet bist, für den Schaden aufzukommen. Dies kann für Dich ohne privaten Versicherungsschutz im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen. Als Beschäftigte*r im Öffentlichen Dienst musst Du eine Besonderheit beachten: Für Dich haftet während Deiner Tätigkeit zunächst Dein Arbeitgeber, wenn Deinem Arbeitsvertrag entweder der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Im Rahmen dieser tarifvertraglichen Regelung kann der Arbeitgeber Dich aber in Regress nehmen.

Eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ist daher für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst unverzichtbar.

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Meine Diensthaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn ich grob fahrlässig einen Schaden verursacht habe – stimmt das?
 

Nein. Wer als Arbeitnehmer*in im Öffentlichen Dienst einen Schaden (grob) fahrlässig anrichtet, zahlt diesen aus eigener Tasche! Wenn Du beispielsweise im Dienst im Rahmen Deiner Tätigkeit eine*/einen Bürger/Bürger*in aufgrund eines leichten Versehens schädigst, dann haftet dafür Dein Dienstherr und nicht Du. Sobald aber Dein Handeln fahrlässig oder gar grob fahrlässig war, wird Dein Dienstherr den daraus entstandenen Schaden beim Geschädigten begleichen, Dich dann aber „in Regress“ nehmen, Du musst das also selbst bezahlen. Genau in diesem Fall tritt die Diensthaftpflichtversicherung für Dich ein und zahlt den Schaden.

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Welcher Handlungsbedarf besteht für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?

 Deine Gesundheit ist das Wichtigste, das Du hast – daher sollte sie an erster Stelle stehen, damit Du im Krankheitsfall eine optimale Behandlung erhältst.
Deshalb ist ein leistungsstarker Versicherungsschutz wichtig, der genau zu Deinen Anforderungen passt. Mit modernen und flexiblen Lösungen zu Deiner Absicherung und der Deiner Familie. In den gesetzlichen Krankenkassen jedoch werden die Leistungen immer weiter gekürzt. Fehlende Erstattungsleistungen der GKV kannst Du mit den passenden Krankenzusatztarifen unseres Kooperationspartners DBV individuell ergänzen, z.B. bei Zahnersatz, Brillen-Leistungen, für die Zuzahlung bei ambulanten Behandlungen, bei Krankenhausaufenthalt (Krankenhaustagegeld, Chefärztin/Chefarzt-Behandlung, Ein- oder Zweibettzimmer).

 
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Krankenzusatzversicherung: Hohe Eigenbeteiligung vermeiden
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